Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10/2026
Die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen der Revex beFit GmbH, Nordstr. 10, 95131 Schwarzenbach a. Wald und dem Mitglied wird zunächst für die vereinbarte Dauer, beginnend mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, geschlossen.
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaft-Vereinbarungen von der Revex beFit GmbH und ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Angebote der Revex beFit GmbH berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. Jegliches Gestatten des Zugangs für Nicht-Mitglieder wird mit 150,- € pro Fall berechnet.
2. Nutzungsumfang
Revex beFit GmbH gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche auf der Website (www.revex-befit.de) und durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im Studio aushängt. Geöffnet ist das Fitnessstudio an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr (24/7). Sonderöffnungszeiten sind möglich.
2.1 Körperliche Anforderungen
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. Revex beFit GmbH ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Die Einweisung an Geräten dient zum Verständnis der Bedienung und beinhaltet keine medizinischen oder therapeutischen Hinweise. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung individueller ärztlicher Ratschläge selbst verantwortlich.
3. Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft
Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung über 35 km) kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig.
Die Revex beFit GmbH behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählen z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung, unangemessenes Verhalten oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie insbesondere Doping- und Rauschmittel. In diesen Fällen ist die Zahlung für die vereinbarte Restlaufzeit zu tilgen. Dies gilt auch für Zahlungsverzug. Weiter behält sich die Revex beFit GmbH vor, eine Entschädigung in Höhe der Gesamtsumme der zu leistenden Beiträge bis zum Vertragsende in einer Summe zu erheben (entgangener Ertrag durch verschuldetes Fehlverhalten)
4. Ruhen der Mitgliedschaft
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit von mehr als vier Wochen, Schwangerschaft, längere dienstliche Abwesenheit (ab 1 Monat Abwesenheit) und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (nur monatsweise möglich) unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro an. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von der Revex beFit GmbH nicht in Anspruch nehmen.
5. Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) der Revex beFit GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Revex beFit GmbH durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen. Insbesondere ist das Mitglied auch verpflichtet, bei Änderung von Name oder Anschrift der Revex beFit GmbH eine neue Kopie des Personalausweises/Reisepasses zur Verfügung zu stellen.
6. Mitgliedsbeiträge
Der im Vertrag vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum jeweils vereinbarten Abbuchungstermin fällig, beginnend mit dem Mitgliedschaftsbeginn. Mit der ersten Beitragsfälligkeit werden sowohl die einmalige Aufnahmegebühr sowie ein ggf. anfallender Teilbetrag ab dem Zutrittsdatum bis zum Mitgliedschaftsbeginn fällig.
Bei der Gewährung von Freimonaten beginnt die Mitgliedschaft nach deren Ablauf.
6.1 Mitgliedschaftsverlängerung
Die Mitgliedschaftsvereinbarung verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls diese nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Mitgliedschaftsendzeitpunkt schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird. Verträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich jeweils um einen Monat und haben eine Kündigungsfrist von nur einem Monat.
Kurzzeitverträge bis 6 Monate unterliegen nicht der automatischen Verlängerung. Sämtliche Beiträge und Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese werden erstmals zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Mitgliedsbeiträge beziehen sich immer auf einen vereinbarten Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat), Barzahlungen oder in Ausnahmefällen Überweisungen können höhere Gebühren auslösen. Bei Rücklastschriften ist eine Verwaltungsgebühr von 15,- € pro Fall zu zahlen.
6.2 Umsatzsteuer und Preisanpassungsrecht
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend. Der vereinbarte Preis gilt für den ersten vereinbarten Vertragszeitraum; danach können Preisanpassungen stattfinden. Aus besonderen Gründen, z.B. außergewöhnliche Energiepreisanpassungen, können die Preise jederzeit angepasst werden.
7. Zutrittsmedium und ausschließlich persönliche Nutzung
Für die Nutzung des Workouts-Studios schalten wir den Zugang für eine App frei. In Ausnahmefällen kann ein Zugangschip mit einer Pfandgebühr in Höhe von 15 € (Bearbeitungsgebühr 35 € + Pfandgebühr 15 €) ausgehändigt werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, den Zugangschip, die Chipkarte bzw. das freigeschaltete Handy ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 150,- €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Revex beFit GmbH vorbehalten.
8. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung und Wertgegenstände wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Revex beFit GmbH zurückzuführen. Jedes Mitglied kann ein eigenes Vorhängeschloss am Spind anbringen, welches bei Verlassen des Studios wieder zu entfernen ist. Ist ein Schloss über längere Zeit angebracht, ist die Revex beFit GmbH dazu erlaubt dieses zu öffnen, ohne Schadenersatz leisten zu müssen.
9. Abtretung/Inkasso
Die Revex beFit GmbH ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen das Mitglied aus der Mitgliedschaft an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen zum Einzug der Mitgliedsbeiträge, abzutreten.
10. Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass die Revex beFit GmbH Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert und an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen oder im Rahmen der Erlangung einer Bonitätsauskunft, weitergibt, wenn es zur Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist oder es zur Wahrung berechtigter Interessen von die Revex beFit GmbH dient. Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wird die Revex beFit GmbH eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Mitglieds anfertigen, aufbewahren und speichern. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung willigt das Mitglied in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein. Zur Sicherheit der Mitglieder überwacht die Revex beFit GmbH Teilbereiche des Studios mit Videokamera und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Workout-Studios notwendig ist. Eine Weitergabe an Drittfirmen erfolgt nicht.
11. Videoüberwachung von der Revex beFit GmbH
Die Räume des Workout-Studios werden zur Erhöhung der Sicherheit mit Videokameras überwacht. Ausgenommen sind die Umkleiden, Duschen, sowie Toiletten. Die Aufnahmen werden gespeichert, solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten, Vertragsverstößen, Gewalttaten und Sachbeschädigung notwendig ist.
Das Mitglied stimmt der Kameraüberwachung zur Sicherheitserhöhung zu.
12. Zustimmung der AGB
Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Revex beFit GmbH.
13. Schlussbestimmungen
Die Revex beFit GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Hof/Saale.